Als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht bin ich für meine Mandanten nicht nur in den klassischen arbeitsrechtlichen Feldern tätig, sondern auch in den thematischen Schnittmengen des Arbeitsrechts zum Sozial(versicherungs)recht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Zu den Schwerpunkten meiner täglichen anwaltlichen Arbeit gehört dabei auch die rechtliche Beratung und Vertretung von Geschäftsführern sowie kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die einen oder mehrere Geschäftsführer einsetzen möchten.
Sie stehen als (angehender) Geschäftsführer oder Unternehmen vor Fragen wie:
Ich bin ihr kompetenter und persönlicher Ansprechpartner für die Gestaltung, Verhandlung und Überprüfung von Geschäftsführerdienstverträgen. Eine Vielzahl von klassischen Konflikten, z. B. Streitigkeiten bezüglich Kompetenzen, Vergütung oder (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten, lässt sich bereits durch einen individuellen und maßgeschneiderten Geschäftsführerdienstvertrag vermeiden.
Hier berate und unterstütze ich gezielt die jeweiligen Vertragsparteien, um die bestehenden Gestaltungsspielräume sinnvoll und interessengerecht auszuschöpfen. So überprüfe ich auf Wunsch jederzeit gerne einzelne Vertragsklauseln, beispielsweise (nachvertragliche) Wettbewerbsverbote oder Entschädigungsregelungen. Aber auch einen Geschäftsführerdienstvertrag komplett neu in deutscher und/oder englischer Sprache zu erstellen, gehört zu meinen regelmäßigen Aufgaben für Unternehmen wie für (angehende) deutsche und ausländische Geschäftsführer.
Unser Alltag ist voll von Konflikten – auch das Arbeitsleben ist davon nicht frei. Kleinere oder größere Unstimmigkeiten und Ärgernisse strapazieren unterschiedlich lang die Nerven der Betroffenen. Viele Konflikte lassen sich schnell aus dem Weg räumen, manche aber benötigen zur Auflösung professionelle Unterstützung. Kommt es zu Konflikten während der Geschäftsführertätigkeit bin ich für Sie da, um diese elegant durch effektive Beratung im Hintergrund zu lösen oder offensiv durch aktive Partei- und Interessenvertretung anzugehen.
Ich verfüge nicht nur über langjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht, sondern eben auch als Personaler in der freien Wirtschaft mit sehr guten Englischkenntnissen. Daher bin ich für international tätige Geschäftsführer oder Unternehmen bei allen rechtlichen Fragen rund um die Geschäftsführertätigkeit ein zuverlässiger Ansprechpartner. Dies gilt insbesondere für die Überprüfung oder Gestaltung deutsch-englischer Geschäftsführerdienstverträge. Darüber hinaus verfüge ich über eine qualifizierte Ausbildung als Mediator und stehe Ihnen in Konfliktsituationen schnell und persönlich zur Seite, um solche nicht nur aktiv zu managen, sondern bei Bedarf auch nachhaltig im wirtschaftlichen Interesse zu deeskalieren.
Vereinbaren Sie gern ein erstes, kostenloses Informationsgespräch unter