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Anwalt Kündigung Hamburg

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Anwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht

Von allen Rechtsgebieten bildet das Arbeitsrecht wohl das bedeutendste – kommen doch früher oder später praktisch alle Menschen damit in Berührung. Innerhalb des Arbeitsrechts spielt vor allem das Thema „Kündigung“ eine besondere Rolle. Erhalten Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung, sind Sie mit einem ernst zu nehmenden Problem konfrontiert. Denn unabhängig von der Tatsache, ob die ausgesprochene Kündigung rechtens war, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen, wenn Sie Interesse am Erhalt Ihres Arbeitsplatzes haben. Auf der anderen Seite, wenn Sie als Arbeitgeber berechtigtes Interesse daran haben, einen Angestellten zu kündigen, müssen Sie bestimmte Vorgaben beachten, die durch die Arbeitnehmerschutzgesetze und die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte gemacht werden. Ansonsten laufen Sie womöglich Gefahr, in einem Rechtsstreit (z. B. wegen einer Kündigungsschutzklage) zu unterliegen.

Kündigung (Arbeitnehmer)

Egal also, ob Sie auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberseite tätig sind, lohnt es in jedem Fall, sich frühzeitig an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden. Gerade in einer Metropole wie Hamburg mit etwa 1,8 Mio. Einwohnern, ist der Bedarf an Anwälten entsprechend hoch.

Kündigung (Arbeitgeber)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg

Rechtsanwälte gibt es viele in Hamburg und auch das Arbeitsrecht wird hierbei häufig vertreten. Warum sollten Sie also gerade in meine Kanzlei kommen? Anders als viele andere Einzelkanzleien widme ich mich ausschließlich dem Arbeitsrecht und biete dieses nicht nur als „Nebenprodukt“ an. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, der sowohl die Seite der Arbeitnehmer, als auch die der Arbeitgeber kennt, weiß ich, wie beide Seiten „ticken“. Egal, ob es um Kündigungsschutz, befristete Arbeitsverträge, betriebsbedingte Kündigungen oder Aufhebungsverträge geht. Ich stehe meinen Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Fragen bzw. arbeitsrechtlichen Problemen mit Rat und Tat zur Seite. Arbeitgeber, Arbeitnehmer (auch leitende Angestellte) oder Mitglieder eines Betriebsrats sind regelmäßige Mandanten meiner Kanzlei, die auf meine langjährige Erfahrung und meine konsequente Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fälle vertrauen.

Aufhebungsvertrag

Anwalt Kündigung Hamburg – Abmahnung vor dem Kündigungsschreiben

Das Arbeitsrecht sieht im Regelfall vor, dass vor Aussprache einer (verhaltensbedingten) Kündigung, zunächst eine Abmahnung erfolgen muss. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist die Abmahnung entbehrlich. Machen Sie als Arbeitnehmer beispielsweise dadurch auf sich aufmerksam, dass Sie Kollegen oder Vorgesetzte körperlich attackieren (vielleicht sogar mit Hilfsmitteln wie einer Schere), müssen Sie damit rechnen, ohne Abmahnung gekündigt zu werden. Auch im Falle schwerer Beleidigung riskieren Sie den direkten Erhalt einer fristlosen Kündigung, die auch ohne eine einschlägige vorherige Abmahnung wirksam sein kann.

Inwieweit der jeweilige Einzelfall tatsächlich geeignet zur Aussprache einer (fristlosen) Kündigung ist, muss individuell von einem Anwalt oder besser noch Fachanwalt geprüft werden. Oft entscheiden tatsächliche und juristische Feinheiten über den weiteren Verlauf.

Anwalt Kündigung Hamburg –Abfindung, ja oder nein?

Auch die Frage nach der Abfindung im Zuge eines Kündigungsverfahrens ist von regelmäßigem Interesse gleichermaßen für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber. Vereinzelt findet sich immer noch das Gerücht, dass Arbeitgeber bei von ihnen ausgesprochenen Kündigungen eine Abfindung zahlen müssten. Als über viele Jahre im Arbeitsrecht tätiger Rechtsanwalt / Fachanwalt aus Hamburg sage ich dazu kurz und knapp: Das stimmt so pauschal nicht!

Ein Anspruch auf Abfindung besteht nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn entsprechende Vereinbarungen getroffen wurden. Das ist z. B. bei betriebsbedingten Massenentlassungen häufig über Sozialpläne festgehalten. Aber in praktisch allen anderen Fällen ist die Zahlung einer lukrativen Abfindung oder deren Reduktion auf null (je nach vertretener Vertragspartei) reines Verhandlungsgeschick des Anwalts.

Fragen zur Kündigung und dem Vorgehen? Kontaktieren Sie mich!

In Anbetracht der vielzähligen Fallgestaltungen im Arbeitsrecht, kann keine Webseite alle aufkommenden (erst recht keine Spezialfälle) Fragen beantworten. Nehmen Sie also – insbesondere, wenn Sie mit einem konkreten Problemfall wie einer Kündigung belastet sind – Kontakt zu einem Anwalt auf. Rufen Sie mich an, schreiben Sie mir eine E-Mail, nutzen Sie mein Kontaktformular oder suchen Sie mich auch gerne persönlich in meinen Kanzleiräumen in Hamburg auf.

Anders als manch andere Anwälte, habe ich bewusst auf ein breit gefächertes Spektrum an verschiedenen Rechtsgebieten verzichtet. Ich habe mich voll und ganz auf das Arbeitsrecht fokussiert, und zwar mit den Schwerpunkten Kündigungsschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht. Meine Aufgabe ist es, für Ihre Interessen und Bedürfnisse anlässlich Ihres ganz persönlichen Arbeitsrechtsfalles die passende Lösung zu finden – rechtlich, persönlich und finanziell. Gerne bin ich für Sie da!

 
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