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Aufhebungsvertrag Hamburg

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis bzw. den Arbeitsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beenden möchten, existieren neben der Kündigung noch weitere Alternativen. Der Aufhebungsvertrag ist eine davon und kann in der arbeitsrechtlichen Praxis eine lukrative Option sein – für beide Vertragsparteien. Anders als bei der „klassischen“ Kündigung, wird das Arbeitsverhältnis durch beiderseitiges Einverständnis – also einvernehmlich – aufgelöst. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses über einen solchen Vertrag hat sich in der heutigen Arbeitsrechts-Praxis gegenüber der Kündigung immer mehr etabliert.

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Hamburg weise ich an dieser Stelle darauf hin, einen Aufhebungsvertrag nicht ohne anwaltliche Einsicht zu unterschreiben. Die Praxis zeigt, dass Sie als Arbeitnehmer bei solchen Verträgen zumeist das Nachsehen haben.

Kündigung

Konsequenzen eines Aufhebungsvertrags? - Rechtsanwalt Arbeitsrecht

Die Menge an Vorteilen dieses Vertragstyps hält sich für Sie als Arbeitnehmer in Grenzen. In vielen Fällen können Sie davon ausgehen, dass Sie eine Abfindung und ein gutes Arbeitszeugnis erhalten. Klingt doch nach einer vernünftigen Alternative zur Kündigung, oder? Doch ich möchte zur Vorsicht mahnen, denn regelmäßig werden Sie wirtschaftliche wie auch sozialrechtliche Nachteile erfahren. Beispielhaft möchte ich an dieser Stelle nennen:

  • Einschnitt in Ihre Berufs- und Karriereplanung
  • Verlust des Krankenversicherungsschutzes
  • Sperrzeit für den Arbeitslosengeld-Bezug, wenn der Aufhebungsvertrag nicht bestimmte Kriterien erfüllt
  • Ggf. Anrechnung einer etwaigen Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Nicht zuletzt wird die im ersten Moment vielleicht großzügig wirkende Abfindung, wenn der Arbeitgeber überhaupt eine im Aufhebungsvertrag anbietet, durch Verrechnung mit dem Arbeitslosengeld schnell aufgebraucht sein. Auch die arbeitsrechtlichen Nachteile wie die freiwillige Aufgabe des Kündigungsschutzes, Verlust des Arbeitsplatzes und eine etwaige Verkürzung der Kündigungsfrist müssen berücksichtigt werden. Daher sind Arbeitnehmer gut beraten, frühzeitig Kontakt zu einem im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt aufzunehmen!

Ich habe einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen – soll ich unterschreiben?

Geben Sie nicht auf: unterschreiben Sie nicht! Denn ich muss Ihnen leider sagen, dass ein einmal geschlossener Aufhebungsvertrag nur schwer angefochten werden kann. Deswegen empfehle ich Ihnen dringend, sich vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags an einen Anwalt oder besser noch Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden. Und zwar selbst dann, wenn der Anstoß zu dem Aufhebungsvertrag von Ihnen kommen sollte. Gemeinsam mit Ihnen kann ich analysieren, inwiefern die Vorteile des Vertrags überwiegen oder auch nicht, eine für Ihre Situation passende Strategie erarbeiten und diese für Sie in enger Zusammenarbeit mit Ihnen verhandeln und durchsetzen.

Mein Arbeitgeber drängt mich zur Unterschrift, darf er das?

Kurz und knapp: Nein! Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann von der Arbeitgeberseite nicht erzwungen werden. So viel zur rechtlichen Theorie. Meine Praxis als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg zeigt aber, dass manche Arbeitgeber den Arbeitnehmer dennoch in einem (vermeintlichen) Personalgespräch unter Druck setzen. Oftmals wird dieser Druck durch (leere) Drohungen mit fristloser Kündigung oder einem schlechten Arbeitszeugnis erhöht und der Begriff Abfindung dürfte eher selten fallen. Lassen Sie sich davon nicht unterkriegen, sondern nehmen Sie direkt Kontakt zu mir auf. Als erfahrener Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg helfe ich Ihnen bei der konsequenten und sachlichen Durchsetzung Ihrer Rechte.

SCHON GEWUSST?

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist für den Arbeitgeber besonders attraktiv, wenn das Unternehmen einen Betriebsrat hat. Denn anders als bei der geplanten einseitigen Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber muss der Betriebsrat vor Abschluss eines mehr oder weniger einvernehmlichen Aufhebungsvertrages nicht angehört werden. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall den Arbeitnehmer, von dem er sich trennen will, genauso mit einem Aufhebungsvertrag überraschen wie ein Arbeitgeber ohne Betriebsrat.

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg - Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben einen Aufhebungsvertrag ausgehändigt bekommen oder möchten diesen Weg selbst gehen? Für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses / eines laufenden Arbeitsvertrags gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ob der Weg über einen solchen Vertrag ratsam ist, muss immer im Einzelfall abgewogen werden! Als in Hamburg ansässiger Rechtsanwalt mit ausschließlichem Fokus auf das Arbeitsrecht kann ich Sie umfassend auf diesem Gebiet beraten. Ob zum Thema Aufhebungsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Abfindung oder zum Arbeitsvertrag selbst.

Nehmen Sie gerne gleich telefonisch oder per Mail Kontakt zu mir auf. Ob Sie in Hamburg wohnhaft sind oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Regelmäßig übernehme ich auch bundesweit Mandate.

 
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