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Kündigung Arbeitnehmer - Anwalt Kündigung Hamburg

Sie haben ein Kündigungsschreiben erhalten?

Das Thema Kündigung zählt zu den Kernbereichen des Arbeitsrechts. Mit dem drohenden Verlust des Arbeitsplatzes steht regelmäßig die finanzielle Absicherung auf dem Spiel. Mal ganz abgesehen davon, dass eine Kündigung regelmäßig einfach weh tut. Viele Arbeitnehmer sind in dieser besonderen Situation der Kündigung verunsichert, was absolut verständlich ist, und stellen sich zu Recht viele Fragen: Was ist der Grund für die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses? Gibt es überhaupt einen und wie ist dieser arbeitsrechtlich zu bewerten? Kann ich etwas gegen die Kündigung unternehmen? Und, wenn ja, wie sind in meinem konkreten Fall die Erfolgsaussichten? Macht es – auch wirtschaftlich mit Blick auf mögliche Gerichts- und Anwaltskosten – Sinn, dass ich gegen die Kündigung vorgehe? Und wer begleitet mich und hilft mir jetzt? Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich mit allen relevanten Details rund um Kündigungen vertraut, da ich vor allem im Kündigungsschutz- und Betriebsverfassungsrecht tätig bin. Gerne bin ich für Sie da, wenn Ihr Arbeitsplatz in Gefahr ist.

Rechtsanwalt Hamburg

Rasches aber überlegtes Handeln ist erforderlich!

Mir ist bewusst, dass selbst die Kündigung, die nicht plötzlich und überraschend kommt, schlicht und ergreifend unangenehm ist. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer hier kühlen Kopf zu bewahren, fällt meist schwer. Und dieses Gefühl ist erst mal völlig in Ordnung. Leider müssen Sie von Gesetzes wegen schnell handeln, wenn Sie gegen die Kündigung vorgehen wollen. Denn nach Zugang der Kündigung müssen Sie diese regelmäßig innerhalb von drei Wochen vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage angreifen. Nur so können Sie regelmäßig eine gute Ausgangsposition schaffen, egal, ob Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder eine Abfindung erstreiten wollen.

Kündigungsschutzklage

Fehler bei der Kündigung

Betriebsbedingte Kündigung

Wenn ein Unternehmen in finanzielle Engpässe gerät oder wenn unabhängig von der wirtschaftlichen Lage aufgrund unternehmerischer Entscheidungen Arbeitsplätze wegfallen, werden Sie als Arbeitnehmer mit dem Thema der betriebsbedingten Kündigung konfrontiert. Doch wann darf Ihr Arbeitgeber überhaupt eine Kündigung aus „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ aussprechen? Welche Umstände berechtigen dazu und welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Betriebsbedingte Kündigung

Keine Angst vor gerichtlichen Verfahren

Zwar hat der Gesetzgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht eingeräumt, die Rechtmäßigkeit von Kündigungen gerichtlich prüfen zu lassen. Doch viele betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer scheuen den Schritt einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Das muss nicht so sein. Ich nehme Ihre Sorgen ernst, arbeite nicht nach Schema F, sondern nehme mir Zeit, um Ihre Interessen und Bedürfnisse in dieser besonderen Situation der Kündigung zu verstehen. Auf dieser Grundlage erarbeite ich mit Ihnen die für IHREN Fall passende Strategie, erkläre Ihnen die einzelnen Schritte, stimmen deren Umsetzung eng mit Ihnen ab und vertrete Sie konsequent, angemessen und beharrlich.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Kündigungen rechtlich erfolgreich angegriffen werden können. Vonseiten des Gesetzes sind die Hürden für eine rechtmäßige, ordentliche Kündigung klar definiert und je nach Einzelfall hoch gesetzt. Dies eröffnet regelmäßig einen (Ver-)Handlungsspielraum, den es unter Berücksichtigung der Voraussetzungen Ihres Kündigungsfalles effektiv und erfolgreich zu gestalten gilt. In meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht in und um Hamburg kann ich auf viele Kündigungsschutzprozesse – mit erfolgreicher Kündigungsschutzklage oder zumindest einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung – zurückblicken.

Beratung bei Kündigung – Schnell Kontakt aufnehmen

Inwieweit eine Kündigung rechtswidrig ist oder nicht und ob dahin gehend eine Kündigungsschutzklage persönlich, wirtschaftlich und arbeitsrechtlich sinnvoll ist, lässt sich immer nur nach sorgfältiger Prüfung aller relevanten Umstände sagen. Das schließt die Prüfung des Arbeitsvertrags, die Prüfung des Kündigungsschreibens, wie auch die Darstellung der Umstände, die zu der Kündigung geführt haben sollen, mit ein. Neben Kompetenz und Erfahrung ist ein gutes Gespür für Situationen und Menschen hier unabdingbar. Gerne bin ich für Sie da!

Schon gewusst?

Voraussetzungen für den allgemeinen Kündigungsschutz sind eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit des zu kündigenden Mitarbeiters und eine Mindestbetriebsgröße von zehn Mitarbeitern. Daneben gibt es auch noch besondere Fälle des Kündigungsschutzes, z. B. während der Schwangerschaft bis zum Ablauf von mindestens vier Monaten nach der Geburt, während der Elternzeit und innerhalb bestimmter Fristen auch bereits vor deren Beginn. Aber auch Auszubildende, Betriebsräte, Schwerbehinderte oder mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen besonderen Kündigungsschutz.

Sprechen Sie mich gerne an, um zu klären, auf welchen Kündigungsschutz wir uns in Ihrem Fall idealerweise berufen können!

 
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