040 414 645 33E-MailAnfahrt  Xing Anwalt.de

Betriebsbedingte Kündigung – Arbeitsrecht Hamburg

Was bedeutet betriebsbedingt gekündigt zu werden?

Die Kündigung ist eine der zentralen Begrifflichkeiten im Arbeitsrecht und regelmäßig Ausgangspunkt für zehrende Arbeitsgerichts-Prozesse. Sind Sie seit mindestens sechs Monaten dabei und hat Ihr Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter, genießt Ihr Arbeitsverhältnis den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ihr Arbeitgeber kann Sie dann nur wirksam kündigen, wenn er einen gesetzlichen Grund hat und dieser die Kündigung sozial rechtfertigt, zum Beispiel „betriebsbedingt“.

Eine betriebsbedingte Kündigung kommt immer aus der Sphäre des Arbeitgebers, hat also mit Ihnen als Person zumindest auf den ersten Blick (theoretisch) nichts zu tun. Der Arbeitgeber führt vielmehr „dringende betriebliche Erfordernisse“ an. In diesem Zuge werden dann einzelne Arbeitsplätze oder Abteilungen abgebaut, oder im Härtefall der ganze Betrieb geschlossen. Insbesondere aus Sicht des Arbeitnehmers also eine Situation, die unbedingt vermieden werden möchte!

Arbeitsrecht-Fachanwalt für Arbeitnehmer

Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg informiere ich Sie gerne über die Anforderungen der betriebsbedingten Kündigung und darüber, ob Ihr Arbeitgeber Sie tatsächlich betriebsbedingt kündigen kann. Denn was juristisch ein dringendes betriebliches Erfordernis darstellt und was mancher Arbeitgeber als Kündigungsgrund angibt, ist nicht zwingend deckungsgleich. Ich kläre mit Ihnen, inwieweit der Kündigungsschutz in Ihrem Falle greift. Falls eine Kündigung / betriebsbedingte Kündigung nicht zu vermeiden ist, prüfe ich, ob Ihr Arbeitgeber alle Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung erfüllt hat. Insbesondere Aspekte wie:

  • unternehmerische Entscheidung
  • Wegfall des Arbeitsplatzes
  • Sozialauswahl
  • Veränderung vor Beendigung

Gerade die sog. Sozialauswahl kann eine anspruchsvolle Aufgabe sein, dazu finden Sie weiter unten mehr.

Umsatz- oder Gewinneinbrüche als betriebsbedingter Grund?

Für Sie als Arbeitnehmer gleich die gute Nachricht vorweg: Wenn ein Betrieb wegen äußerer Umstände Einbrüche in den Gewinnen oder sogar schon in den Umsätzen feststellt, ist das längst kein berechtigter Grund für Ihren Arbeitgeber, eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Für eine betriebsbedingte Kündigung gilt, dass eine konkrete Beschäftigung und damit der entsprechende Arbeitsplatz weggefallen ist und es außerdem keine alternativen, freien Stellen gibt, die Ihnen Ihr Arbeitgeber ansonsten anbieten muss.

Häufig entfallen Arbeitsplätze wegen Umstrukturierungen oder unternehmerischer Entscheidungen. Beispielsweise bei Auslagerungen von Teilen des Betriebs in andere Staaten (das sog. Outsourcing) ausgelagert werden oder Kündigung eines Arbeitnehmers, da dessen Aufgabe künftig von einem externen Unternehmen wahrgenommen werden soll.

Betriebsbedingte Kündigung - Keine freie Stelle mehr?

Die wichtigste Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist, dass keine anderen freien Arbeitsplätze vorhanden sein dürfen. Bevor Ihr Arbeitgeber eine rechtskräftige Kündigung aussprechen darf, muss er prüfen, ob es alternative Beschäftigungsmöglichkeiten gibt, die Sie sinnvoll und angemessen ausführen können. Etwaige Überqualifizierung ist hierbei zu vernachlässigen, solange Ihre Fähigkeiten und die angebotene Stelle nicht zu arg auseinander driften und Sie sich diese Beschäftigung persönlich vorstellen können. Als studierter Ingenieur oder Maschinenbauer würde eine freie Stelle im Bereich „Facility-Management“ sicherlich weniger sinnvoll oder angemessen sein. Auch deshalb lohnt es sich, bei der arbeitsrechtlichen Beurteilung genau hinzuschauen, wie die berufliche Situation in Ihrem Unternehmen und für Sie ganz persönlich ist.

Haben Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, setzen Sie sich bitte umgehend mit mir in Verbindung. Dies gilt insbesondere dann, wenn es andere freie Arbeitsplätze gibt, auf die Sie, ggf. mit einer Einarbeitungszeit von bis zu drei Monaten, wechseln könnten. Gerade in einem solchen Fall stehen die Chancen recht gut, dass die Kündigung haltlos war. Gerne vertrete ich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ihre Interessen in einer entsprechenden Kündigungsschutzklage mit dem Ziel, das Arbeitsverhältnis aufrechtzuerhalten.

Die Sozialauswahl als wichtige Voraussetzung

Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist die Sozialauswahl, die der Arbeitgeber zu treffen hat, wenn er zwischen mehreren vergleichbaren Mitarbeitern wählen kann. Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie lange sind Sie schon in dem Betrieb tätig?
  2. Was für ein Alter haben Sie?
  3. Wie ist Ihr Familienstand? Ledig oder mit Frau und Kind(ern)?
  4. Sind Sie Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung?

Eine besondere Schwierigkeit in der Sozialauswahl liegt erfahrungsgemäß in der Gewichtung und Gegenüberstellung, wenn mehrere Arbeitnehmer dieselbe Tätigkeit ausführen. Welchem Mitarbeiter soll der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen, wenn hinsichtlich der vorgenannten Fragen beispielsweise ein Arbeitnehmer mit 15 Jahren Betriebszugehörigkeit einem Arbeitnehmer mit zwei Kindern gegenübersteht? Hier muss im Einzelfall immer jedes fallspezifische Detail durch einen im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt oder besser Fachanwalt in Hamburg geprüft werden. Rufen Sie mich bei Bedarf gerne an!

Betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag?

Womöglich können Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber auch auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Abhängig vom konkreten Einzelfall kann ein Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Alternative zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellen. Aber Vorsicht bei den Vertragsinhalten, womöglich laufen Sie als Arbeitnehmer Gefahr, Sperrzeiten bei der Agentur für Arbeit zu erhalten. Daher rate ich dringend, Aufhebungsverträge nicht einfach zu unterschreiben, sondern unbedingt vorher Rücksprache mit einem Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht zu halten.

Aufhebungsvertrag

Fragen? – Gerne bin ich für Sie da!

Sie sind Arbeitnehmer und fürchten wegen betrieblicher Gründe gekündigt zu werden? Gerne stehe ich Ihnen nicht nur als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, sondern auch als Mensch zur Seite. Ich nehme mir Zeit, höre Ihnen genau zu, erarbeite die für Ihren Fall passende Strategie und setze diese für Sie um. Jeder Mensch ist anders und jeder kündigungsschutzrechtliche Fall ist es ebenso.

Ob Sie in Hamburg wohnhaft sind oder nicht spielt keine Rolle, ich berate Sie standortübergreifend telefonisch oder wenn gewünscht auch per Videotelefonie (zum Beispiel über Skype).

 
E-Mail
mtma-hmbg 2024-03-28 wid-77 drtm-bns 2024-03-28